Wieder länger geöffnet!
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Cafés und Restaurants eröffnen auch wieder!

Geregelte Arbeitszeit, keine Nachtarbeit, kein Teildienst, Sonn und Feiertag frei, Grundlohn, der sich an Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung orientiert; der Mindestlohn beträgt laut Kollektivvertrag 1650,- Euro brutto pro Monat, Vollzeitbasis

Tel. Frau JOCHMANN 0316/ 472515-850