ZEHNER-Entenfischen
Das ZEHNER-Entenfischen findet am 30. Oktober 2025 von 10 – 19 Uhr statt. Wer am Aktionstag ZEHNER Shopping-Gutscheine ab Euro 50,- beim Besucher-Service im MURPARK kauft, darf beim ZEHNER-Entenfischen teilnehmen und hat die Chance, seinen ZEHNER-Einkauf zu verdoppeln!
Pro Person und Rechnung ist eine Teilnahme (max. 3 mal am Tag) möglich:
- Beim Kauf von ZEHNER-Gutscheinen ab Euro 50,- darf die Person eine Ente ziehen
- Beim Kauf von ZEHNER-Gutscheinen ab Euro 100,- darf die Person drei Enten ziehen
- Beim Kauf von ZEHNER-Gutscheinen ab Euro 150,- darf die Person fünf Enten ziehen
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Teilnahmebedingungen:
Veranstalter ist die MURPARK Shopping Center GmbH. Mit der Teilnahme akzeptiert der/die Teilnehmer:in die nachfolgenden Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens
18 Jahre alt sind. Im Zweifelsfall ist ein Altersnachweis mit einem amtlichen Lichtbildausweis notwendig.
Der Kauf von MURPARK ZEHNER-Gutscheinen beim Besucher-Service im MURPARK ab EUR 50,- bis maximal EUR 500,- berechtigt den/die Teilnehmer:in beim ZEHNER-Entenfischen teilzunehmen. Ein weiterer Gutscheinkauf in der vorgegebenen Range ermöglicht eine weitere Teilnahme. Maximal sind jedoch nur 3 Teilnahmen (Eine Rechnung = eine Teilnahme) pro Tag möglich.
Pro Person und Rechnung ist eine Teilnahme (max. 3 mal am Tag) möglich:
- Beim Kauf von ZEHNER-Gutscheinen ab Euro 50,- darf die Person eine Ente
- Beim Kauf von ZEHNER-Gutscheinen ab Euro 100,- darf die Person drei Enten
- Beim Kauf von ZEHNER-Gutscheinen ab Euro 150,- darf die Person fünf Enten
Pro Teilnahme dürfen maximal fünf Enten gezogen werden, sofern die teilnehmende Person ZEHNER-Gutscheine ab Euro 150,- gekauft hat. Ist ein Spielvorgang (= eine Rechnung) beendet, so werden alle Enten wieder ins Wasser gesetzt. Danach kann eine weitere Teilnahme erfolgen.
Beispiel:
Es werden ZEHNER-Gutscheine im Wert von Euro 250,- einmalig gekauft (=1 Rechnung), so dürfen dennoch nur 5 Enten gezogen werden.
Es werden Zehner-Gutscheine im Wert von Euro 150,- gekauft und danach nochmal ZEHNER-Gutscheine im Wert von Euro 50,- (bedeutet es gibt 2 Rechnungen), so dürfen bei der ersten Teilnahme 5 Enten und bei der zweiten Teilnahme 1 Ente gezogen werden.
Auf der Unterseite der Ente sind folgende Abbildungen angebracht:
- ZEHNER-Kauf verdoppelt: Der/Die Teilnehmer:in gewinnt den Wert der gekauften Gutscheine zusätzlich in Form von ZEHNER-Gutscheinen. Der Höchstgewinn beträgt Euro 500,- in ZEHNER-Gutscheinen.
- Trostpreis: Der/Die Teilnehmer:in gewinnt einen kleinen Trostpreis
- Kaffeegutschein: Der/Die Teilnehmer:in gewinnt einen Kaffeegutschein
- Leider kein Gewinn: Der/Die Teilnehmer:in hat nichts gewonnen
Pro Teilnahme kann maximal eine Verdoppelt-Ente eingelöst werden, auch wenn zwei oder mehr Verdoppelt-Enten gezogen werden. Der Gewinn je Teilnahme beträgt maximal EUR 500,- in Form von ZEHNER-Gutscheinen. Eine Barablöse der Gewinne ist nicht möglich.
Das Recht, die Teilnahmebedingungen zu ändern sowie Teilnehmer:innen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme auszuschließen, wird vorbehalten. Der Ausschluss von Teilnehmer:innen erfolgt jedenfalls, wenn Umstände auftreten, die den Verdacht einer Manipulation erwecken. Eine allenfalls bereits erworbene Berechtigung zum Gewinnbezug erlischt in diesen Fällen.
Bei technischen Problemen wird das Gewinnspiel abgebrochen. Eine, durch den ZEHNER-Einkauf in der vorgegebenen Range ermöglichte, Teilnahme bleibt bestehen und wird nach Beseitigung des Problems nachgeholt. Der Zeitpunkt dafür wird rechtzeitig kommuniziert.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.