Nutzungsbedingungen im Murpark

- Die Nutzung der LOLLIPOP Kinderwelt ist Kindern von 2 bis 12 Jahren für maximal vier Stunden durchgehend gestattet.
- Kinder mit ansteckenden oder medikamentös zu behandelnden Krankheiten dürfen die LOLLIPOP Kinderwelt nicht benützen.
- Die Einrichtungen in der LOLLIPOP Kinderwelt sind pfleglich und schonend zu behandeln.
- Bei der Benutzung der LOLLIPOP Kinderwelt sind unzumutbare Störungen und Belästigungen oder Gefährdungen von anderen Nutzern zu vermeiden. Die LOLLIPOP Kinderwelt ist so zu benützen, dass keine Gefährdung der eigenen Person oder anderer Nutzer erfolgt.
- Es ist verboten in die LOLLIPOP Kinderwelt Nachstehendes mitzubringen:
- a) Tiere
- b) harte oder spitze oder lose Gegenstände (auch Spielzeug)
- c) Speisen oder Getränke
- d) Feuer, offenes Licht, insbesondere pyrotechnische Gegenstände
- e) Rollerblades, Skateboards oder sonstige Fahrgeräte
- f) sonstige Gegenstände, die eine Gefährdung der eigenen Person oder anderer Benützer hervorrufen können.
- Die Benützung mitgeführter Musikabspielgeräte oder Fotokameras sowie Musikinstrumente ist nicht gestattet.
- In der LOLLIPOP Kinderwelt herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
- Die Benützung der LOLLIPOP Kinderwelt erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer ist verpflichtet, selbst für seine Sicherheit zu sorgen, indem er insbesondere die vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen benutzt und die Hinweis- und Gebotsschilder beachtet. Die LOLLIPOP Kinderwelt und WIKI Kinderbetreuung haften nicht für Sachschäden, die ohne Verschulden oder durch bloße leichte Fahrlässigkeit der für sie handelnden Personen entstehen, soweit der Schaden nicht gänzlich unvorhersehbar oder atypisch ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungengelten auch im Falle etwaiger Schadenersatzansprüche eines Nutzers gegen Mitarbeiter/Innen oder Beauftragte der LOLLIPOP Kinderwelt.
- Die LOLLIPOP Kinderwelt ist berechtigt, die Daten der Nutzer EDV unterstützt zu erfassen und zu statistischen Zwecken sowie Werbe- und Marketingzwecken bis auf Widerruf zu verwenden.
- Sofern einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen sich als ungültig oder undurchsetzbar erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die dem beabsichtigten Zweck am ehesten erreichen.
- Mit der Betretung der LOLLIPOP Kinderwelt anerkennt der Nutzer und seine Aufsichtsperson die Geltung der Nutzungsbedingungen als verbindlich an. Die Aufsichtsperson stellt deren Einhaltung durch Unterweisung des Kindes oder sonstige geeignete Maßnahmen sicher.
- Zusätzliche Nutzungsbedingungen im Falle eines entgeltlichen Eintritts in die LOLLIPOP Kinderwelt: Die Eintrittskarte gibt dem Nutzer das Recht, während der Öffnungszeiten die LOLLIPOP Kinderwelt inbestimmungsgemäßer Weise zu benutzen. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der LOLLIPOP Kinderwelt ihre Gültigkeit. Für die Dauer von Reinigungs- bzw. Wartungsarbeiten können die LOLLIPOP Kinderwelt oder einzelne Spielstationen gesperrt werden. Ein Anspruch auf Ersatz für eine außer Betrieb gesetzte Spielstationbesteht nicht. Kurzzeitiger und/oder technisch bedingter Betriebsausfall einzelner Anlagen gibt kein Recht auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises. Bei einem Verweis aus der LOLLIPOP Kinderwelt wegen grober Verletzung der Nutzungsbedingungen erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
Zusätzlich gilt Folgendes während der Dauer der Aufsicht durch Betreuungspersonal:
- Mitarbeiter/Innen der LOLLIPOP Kinderwelt müssen sich mit dem Kind verständigen können.
- Nur volljährige Aufsichtspersonen dürfen Kinder an die Mitarbeiter/Innen der LOLLIPOP Kinderwelt übergeben. Die Aufsichtsperson muss Mitarbeiter/Innen der LOLLIPOP Kinderwelt über spezielleBedürfnisse des Kindes einschließlich sämtlicher Allergien informieren, unter denen das Kind leiden kann.
- Wenn offensichtlich Grund zur Sorge besteht, dass sich das Kind nichtwohl fühlt oder sich nicht an die Nutzungsbedingungen hält, wird die Aufsichtsperson des Kindes zu dessen Abholung kontaktiert. Die Aufsichtsperson des Kindes muss zu jeder Zeit im MURPARK anwesend sein. Die Kinder werden ausschließlich derjenigen Aufsichtsperson übergeben, die das Kind auch abgegeben hat – oder an diejenige Person, die von der abgebenden Aufsichtsperson zum Abholen des Kindes befugt wurde (Ausweispflicht!).
- Die Benützungshinweise sind zu beachten. Den Anweisungen der Mitarbeiter/Innen der LOLLIPOP Kinderwelt ist unbedingt Folge zuleisten. Dies gilt insbesondere im Brand- oder sonstigem Notfall.
- Bei groben Verletzungen der Nutzungsbedingungen können Nutzer von Mitarbeiter/Innen aus der LOLLIPOP Kinderwelt verwiesen werden.


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